Entgeltordnung für die Musikschule Fellbach (01.09.2022)
1. Entgeltpflicht
1.1 Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden privatrechtliche Entgelte erhoben. Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte. Sie sind in 12 gleichen Monatsraten zu entrichten. Besucht ein Schüler/eine Schülerin nicht ein ganzes Schuljahr, sind anteilig (kaufmännisch gerundet) volle Monatsraten zu entrichten.
2. Entgeltschuldner
2.1 Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet. Diese haften als Gesamtschuldner.
3. Fälligkeit
3.1 Die Monatsraten werden am 1. eines jeden Monats im Voraus fällig.
3.2 Die Entgelte werden ausschließlich im Abbuchungsverfahren erhoben. Eine besondere Zahlungsaufforderung (Rechnung) erfolgt nicht.
4. Entgelte
Der Unterricht findet einmal pro Woche statt (aber nicht in den Ferien oder an schulfreien Tagen).
4.1 Grundstufe
Eltern-Kind-Kurs (45 Min.) Sonstige Fächer bei 45 Min. Dauer |
Monatsrate |
23,60 € |
Musikalische Früherziehung/Grundausbildung (bis 9 Kinder 45 Min., ab 10 bis 14 Kinder 60 Min.) |
Monatsrate Jahresentgelt |
28,60 € 343,20 € |
Instrumentenkarussell (45 Min.) |
Monatsrate Jahresentgelt |
29,40 € 352,80 € |
4.2 Instrumentale und vokale Hauptfächer
Unterrichtsdauer: |
30 Min. |
45 Min. |
60. Min |
|
Einzelunterricht |
Monatsrate |
73,70 € |
107,00 € |
140,30 € |
2er-Gruppe |
Monatsrate |
40,50 € |
57,40 € |
73,70 € |
3er-Gruppe |
Monatsrate |
29,40 |
40,50 € |
51,50 € |
Gruppe 4 und mehr Schüler |
Monatsrate |
29,40 € |
40,50 € |
4.3 Ensemble- und Ergänzungsfächer
Orchester, Spielkreise und Chöre |
Monatsrate |
12,80 € |
Ensembles bis 10 Teilnehmer |
Monatsrate Jahresentgelt |
29,40 € 352,80 € |
Die Teilnahme an den Ensemble- und Ergänzungsfächer sowie am Singgruppenunterricht ist für Teilnehmer, die gleichzeitig Unterricht nach Punkt 4.1 oder 4.2 an der Musikschule Fellbach belegt haben, entgeltfrei. Für externe Teilnehmer kann die Schulleitung bei entsprechenden Leistungen Entgeltbefreiung gewähren.
4.4 Flex-Unterricht für Erwachsene
Flex 30 |
6 Unterrichtseinheiten à 30 Minuten |
211,00 € |
Flex 45 |
6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten | 308,00 € |
Nur für Erwachsene nach 5.3. Der Zuschlag ist bereits inbegriffen. Die 6 Unterrichtseinheiten sind in einem Schulhalbjahr (siehe Benutzungsordnung) wahrzunehmen. Innerhalb des Schulhalbjahres nicht wahrgenommene Termine verfallen. Der Unterricht endet automatisch nach den sechs Terminen bzw. zum nächsten Schulhalbjahr.
4.5 Kooperationen
Das Entgelt für Kooperationsangebote wird von den Kooperationspartnern unter Berücksichtigung der sozialen und pädagogischen Zielsetzung kalkuliert und von der Oberbürgermeisterin festgelegt.
4.6 Mietinstrumente
Die Musikschule stellt gegen ein monatliches Entgelt Mietinstrumente zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein Mietinstrument besteht nicht.
Instrumente in Kindergröße |
Monatsrate |
12,00 € |
Instrumente in Endgröße im ersten Mietjahr |
Monatsrate | 12,00 € |
Instrumente in Endgröße im zweiten Mietjahr |
Monatsrate |
18,00 € |
Instrumente in Endgröße ab dem dritten Mietjahr |
Monatsrate | 24,00 € |
5. Ermäßigungen/Zuschläge
5.1 Für ein Kind bzw. für Kinder einer Familie / einer Lebensgemeinschaft wird bei mehreren Belegungen von Fächern der Punkte 4.1 und 4.2 (Grundstufe und Hauptfächer) eine Ermäßigung gewährt: bei 2 Belegungen um 10%, bei 3 Belegungen um 15%, bei vier und mehr Belegungen um 20%. Die Teilnahme am Ensemble- oder Ergänzungsfachunterricht sowie an kostenlosen Angeboten begründet keine Ermäßigung.
5.2 Besonders begabten Schülerinnen und Schülern kann unter Voraussetzungen von überdurchschnittlichem Fleiß und überdurchschnittlichem Engagement für die Musikschule zusätzlich zur regulär bezahlten Unterrichtsstunde wöchentlich eine kostenfreie Unterrichtsstunde Förderunterricht gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
5.3 Das Entgelt für Personen (Erwachsene), die das 18. Lebensjahr vollendet haben und für die kein Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht oder die als schwerbehindert anerkannt sind (Grad der Behinderung mind. 50%) oder Wehr- oder Ersatzdienst leisten, liegt 40% über dem regulären Entgelt.
5.4 Das Entgelt für Personen, die nach 5.3 Zuschlag bezahlen, ist nicht ermäßigungsfähig und begründet keine Ermäßigungen.
5.5 Inhaber der Fellbacher Bonus Card erhalten die dort festgelegte Ermäßigung.
6. Nichtentrichtung von Unterrichtsentgelten
6.1 Konnten die Unterrichtsentgelte nicht abgebucht werden und sind sie auch sonst nicht bezahlt worden, kann nach einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Zeitpunkt der schriftlichen Zahlungsaufforderung, der Unterricht durch die Musikschule gekündigt werden.
6.2 Erfüllungsort ist Fellbach - Gerichtsstand ist Waiblingen.
7. Inkrafttreten
7.1 Die Entgeltordnung in vorstehender Fassung tritt am 01.09.2022 in Kraft.