Fragen vor Unterrichtsbeginn
So früh wie möglich, sobald die körperlichen Voraussetzungen gegeben sind. Bei den meisten Instrumenten ist dies ab der ersten, spätestens ab der dritten Klasse soweit. Wenn die Eltern in der Lage sind, den Unterricht und das tägliche Üben zu betreuen, können manche Instrumente auch schon im Vorschulalter begonnen werden. Wir beraten gerne.
Das hängt vom Kind und auch vom Instrument ab. Generell ist der Lernfortschritt umso schneller, je kleiner die Gruppe ist und im Einzelunterricht am schnellsten. Je individueller auf jedes einzelne Kind eingegangen werden kann, umso sicherer können die Grundlagen gelegt werden. Im Gruppenunterricht können die Kinder einander Vorbild sein und bereits von Anfang an gemeinsam musizieren.
Bei Kindern im Grundschulalter, die ihr Instrument direkt an einer Musikschule begonnen haben, ist die Wahrscheinlichkeit dreimal so hoch, dass sie nach fünf Jahren noch dabei sind, wie bei Kindern, die über Schulkooperationen zum Instrument kommen. Dies war das Ergebnis einer aufwendigen Studie mit 100.000 Schülerdaten von 15 Musikschulen, die wir 2016 gemeinsam mit dem ZNL (TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen) der Universität Ulm durchgeführt haben. Damit die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die Musik zum lebenslangen Begleiter wird, ist der Unterricht direkt an der Musikschule immer zu bevorzugen.
Anmeldungen sind nur schriftlich über unser Online-Anmeldeformular oder mit dem entsprechenden Anmeldeformular der Musikschule im Downloadbereich gültig.
Mündliche Anmeldungen oder Anmeldungen per E-Mail Nachricht haben keine Gültigkeit.
Hier geht es zum Online-Anmeldeformular
Hier finden Sie die im Downloadbereich hinterlegten Dokumente
Beratungsveranstaltungen
Mehrmals im Jahr bieten wir Beratungsveranstaltungen an, teilweise gezielt für unsere Schülerinnen und Schüler, die die Früherziehung oder das Instrumentenkarussell beenden, teilweise öffentlich für alle, auch externe Interessenten. Die Termine werden rechtzeitig über unsere Homepage und die lokale Presse veröffentlicht. Vorab muss man sich dann über ein Formular auf unserer Homepage anmelden.
Außer diesen großen Beratungsveranstaltungen, bei denen viele Instrumente gleichzeitig vorgestellt werden und die auch der Orientierung dienen, gibt es die Möglichkeit zur individuellen Beratung.
Individuelle Beratung
Auf Anfrage bieten wir individuelle Beratungstermine an für Kinder, die einen gezielten Instrumentenwunsch haben. In dieser Beratung wird geklärt, ob die körperlichen Voraussetzungen zum Erlernen des Instrumentes bereits gegeben sind. Aber auch grundsätzliche Dinge wie tägliches Üben und Unterstützung durch die Eltern werden angesprochen. Diese Beratung dient nicht dazu, den zukünftigen Lehrer kennen zu lernen. In den meisten Instrumenten unterrichten bei uns verschiedene Lehrkräfte und wir wissen nie, bei wem als nächstes ein Platz frei wird.
Schnupperunterricht kann aus organisatorischen Gründen nicht ermöglicht werden. Außerdem ist es aus pädagogischer Sicht auch nicht sinnvoll, da eine Unterrichtsstunde nicht ausreichend ist um einschätzen zu können, ob es sich bei dem gewählten Instrument um das passende handelt.
Deshalb gibt es zu Unterrichtsbeginn eine sechsmonatige Probezeit, in welcher jeweils zum Monatsende gekündigt werden kann.
Informationen zum Unterricht für Erwachsene finden Sie hier
Mit der Anmeldung bekommt man zunächst einen Platz auf der Warteliste. Erst durch die Vereinbarung des Unterrichtstermins wird der Unterrichtsvertrag rechtskräftig. Dann bekommen Sie von uns eine Einteilungsbestätigung. Dann erst beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist.
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung bei der Musikschule kommen die Schülerinnen und Schüler auf die Warteliste. Es können im Instrumentalbereich nur Unterrichtsplätze vergeben werden, die durch Kündigung anderer Teilnehmer*innen frei werden. Sobald der/die Angemeldete an der Reihe ist, erhält er/sie automatisch Nachricht durch die Musikschule.
Da wir im Voraus nicht wissen, wie viele Abmeldungen es geben wird, können wir auch keine Auskunft über die voraussichtliche Wartezeit geben. Wir raten: melden Sie sich oder Ihr Kind frühzeitig an, denn wer früher auf der Warteliste steht, kommt auch früher dran.
Fragen zum Unterricht
Aufsicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeiten. Insbesondere jüngere Kinder müssen immer direkt in die Obhut der Lehrkraft übergeben werden.
Die Arbeit in den Ensemble- und Ergänzungsfächern trägt wesentlich zur Erfüllung der Bildungsziele der Musikschule bei. Dies ist ein kostenloses Zusatzangebot für Schüler*innen der Musikschule Fellbach.
Weitere Informationen zu unserer Ensemble- und Orchesterarbeit finden Sie hier
Die Ferien- und Feiertagsordnung (inklusive bewegliche Ferientage) der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Fellbach gilt auch für die Musikschule.
Bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Schülerin/des Schülers bitte rechtzeitig die Lehrkraft über die Musikschul-App benachrichtigen. Ein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts besteht nicht.
Weitere Informationen zur Musikschul-App finden Sie hier
Bei ärztlich attestierter Krankheit ab vier Wochen Dauer oder anderen schwerwiegenden Gründen kann auf Antrag eine Entgeltermäßigung gewährt werden. Der Antrag muss sofort nach Bekanntwerden der Krankheit bzw. des Grundes gestellt werden.
Die Musikschule stellt gegen ein monatliches Entgelt Mietinstrumente zur Verfügung (soweit vorhanden). Klavier und Blockflöte stehen generell nicht zur Miete zur Verfügung.
Der Mieter haftet für das Mietinstrument und Zubehör (das Mietinstrument ist nicht über die Musikschule versichert).
Über Einzelheiten der Pflege hat sich die Mieterin/der Mieter bei der Lehrkraft zu informieren.
Voraussetzung für erfolgreichen Musikunterricht ist tägliches häusliches Üben und regelmäßige Teilnahme am Unterricht.
Uns sind der Austausch mit den Nutzern und der Datenschutz gleichermaßen wichtig. Mit unserer Musikschul-App wird die Kommunikation ganz einfach und sie erfüllt die höchsten Datenschutzansprüche.
Die App vereinfacht die Kommunikation zwischen Musikschule, Lehrkräften und Schüler*innen und deren Eltern. Sie wird allen Nutzern der Musikschule kostenlos im Google Play Store oder im Apple App Store zur Verfügung gestellt. Außerdem kann sie in jedem Web-Browser unter der URL app.musikschulverwaltung.de/fellbach/gestartet werden.
Noten sind auf eigene Kosten zu beschaffen.
Grundstufe (Eltern-Kind-Kurs, Musikalische Früherziehung, Instrumentenkarussell):
2 Monate.
Übriges Unterrichtsangebot:
6 Monate.
Während der Probezeit kann von beiden Seiten jeweils zum Monatsende gekündigt werden (schriftlich).
Fällt durch Krankheit der Lehrkraft oder aus anderen von der Musikschule zu vertretenden Gründen der Unterricht für eine Belegung mehr als 3 Mal in einem Schuljahr aus, wird das Unterrichtsentgelt für die darüber hinausgehenden Ausfalltage am Ende des Schuljahres anteilig mit 1/36 des Jahresentgelts (abzüglich etwaiger Ermäßigungen) erstattet.
Fällt der Unterricht wegen Verhinderung der Schülerin/des Schülers aus, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung.
Fragen rund ums Geld
Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte. Sie sind in 12 gleichen Monatsraten zu entrichten. Die Entgelte werden ausschließlich per Lastschrift erhoben und jeweils zum Monatsersten abgebucht. Überweisung/Dauerauftrag ist nicht möglich.
Bei zwei kostenpflichtigen Belegungen durch ein Kind/Kinder einer Familie: 10%, bei 3 Belegungen: 15%, bei vier und mehr Belegungen: 20% auf das Gesamtentgelt.
Weitere Vergünstigungen sind über das Bildungs- und Teilhabepaket und die Fellbacher Bonuscard möglich.
Weitere Informationen zu Förderungen und Ermäßigungen finden Sie hier
→ Siehe Unterrichtsausfall
Das Entgelt für Personen (Erwachsene), die das 18. Lebensjahr vollendet haben und für die kein Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht oder die als schwerbehindert anerkannt sind (Grad der Behinderung mindestes 50%) oder Wehr- oder Ersatzdienst leisten, liegt 40% über dem regulären Entgelt.
Fragen zum Unterrichtswechsel und Kündigung
Unabhängig davon, ob Ensemble- und Ergänzungsfächer kostenpflichtig oder kostenlos (entgeltfrei für Schüler*innen, die ein instrumentales oder vokales Hauptfach belegt haben) besucht werden, ist eine schriftliche Kündigung (per E-Mail oder als Brief) erforderlich.
Mündliche Kündigungen oder Absprachen mit den Lehrkräften sind unwirksam.
Hier können Sie direkt eine schriftliche Kündigung per E-Mail an die Verwaltung schreiben
Flex-Unterricht endet automatisch nach einem Schulhalbjahr. Soll der Unterricht fortgesetzt werden, ist eine frühzeitige erneute Anmeldung erforderlich.
Hier geht es direkt zur Online-Anmeldung
Das Formular zur Fortsetzung des Flex-Unterrichts finden Sie im Downloadbereich.
Die Grundstufenangebote enden automatisch nach dem Ende des jeweiligen Kurses (Eltern-Kind-Kurse und Instrumentenkarussell nach einem Jahr, die Musikalische Früherziehung nach zwei Jahren) und müssen nicht separat gekündigt werden.
Der Unterrichtsvertrag kann vorzeitig (nach Ablauf der Probezeit) nur zu zwei Terminen im Jahr gekündigt werden: zum 28. Februar (alle Kurse) und zum 31. August (nur für Musikalische Früherziehung möglich, wenn die Teilnahme nach einem Jahr beendet werden soll).
Die Kündigung muss spätestens 8 Wochen vor dem Kündigungstermin im Sekretariat sein und zwar schriftlich (per E-Mail oder als Brief).
In Ausnahmefällen wie Fortzug (Abmeldebestätigung), gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest) oder in Härtefällen kann die Schulleitung außerordentliche Kündigungen zulassen.
Mündliche Kündigungen oder Absprachen mit den Lehrkräften sind unwirksam.
→ Siehe auch Probezeit.
Hier können Sie direkt eine schriftliche Kündigung per E-Mail an die Verwaltung schreiben
Der Unterrichtsvertrag kann nur zu zwei Terminen im Jahr gekündigt werden: zum 28. Februar und zum 31. August. Die Kündigung muss spätestens 8 Wochen vor dem Kündigungstermin im Sekretariat sein und zwar schriftlich (per E-Mail oder als Brief).
In Ausnahmefällen wie Fortzug (Abmeldebestätigung), gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest) oder in Härtefällen kann die Schulleitung außerordentliche Kündigungen zulassen.
Mündliche Kündigungen oder Absprachen mit den Lehrkräften sind unwirksam.
→ Siehe auch Probezeit.
Hier können Sie direkt eine schriftliche Kündigung per E-Mail an die Verwaltung schreiben
Unabhängig davon, ob der Kinderchor kostenpflichtig oder als kostenloses (entgeltfrei für Schüler*innen, die ein instrumentales oder vokales Hauptfach oder einen Kurs der Grundstufe belegt haben) Ergänzungsfach besucht wird, ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Eine schriftliche Kündigung (per E-Mail oder als Brief) ist jederzeit zum Monatsende möglich.
Mündliche Kündigungen oder Absprachen mit den Lehrkräften sind unwirksam.
Weitere Informationen zum Kinderchor finden Sie hier
Hier können Sie direkt eine schriftliche Kündigung per E-Mail an die Verwaltung schreiben
Für Unterricht im Rahmen von zeitlich begrenzten Projekten und Kooperationen (Musikwerkstatt, Blockflöten im Schulhaus, Gesangsklasse, Musita) können abweichende Kündigungsfristen gelten. Diese sind in der jeweiligen Einteilungsbestätigung oder im Anmeldeformular geregelt.
In Ausnahmefällen wie Fortzug (Abmeldebestätigung), gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest) oder in Härtefällen kann die Schulleitung außerordentliche Kündigungen zulassen.
Der Wechsel zu einem anderen Fach bedarf einer schriftlichen Ummeldung über das Online-Anmeldeformular oder mit dem entsprechenden Formular im Downloadbereich.
Das bisherige Fach wird mit Beginn des neuen Faches automatisch beendet. Ein Wechsel ist erst möglich, sobald ein Unterrichtsplatz im anderen Fach frei ist.